TARDOC in der Kardiologie (Schweiz, 2026): Was sich ändert und was stabil bleibt

Mit der Einführung von TARDOC ab Januar 2026 wird die ambulante Abrechnung in der Schweiz systematisch neu strukturiert. Die Kardiologie ist als stark ambulant geprägtes, diagnostik- und interpretationsintensives Fachgebiet besonders eng mit dieser Umstellung verbunden.

Diese Seite ordnet TARDOC aus kardiologischer Perspektive ein. Sie beschreibt, welche strukturellen Veränderungen für die Kardiologie relevant sind, was unverändert bleibt und in welchen Bereichen während der Übergangsphase Unsicherheiten auftreten können.

Kurze Definition / Überblick

Stand Januar 2026 ist TARDOC die zentrale Tarifstruktur zur Beschreibung ambulanter medizinischer Leistungen in der Schweiz und ersetzt TARMED.
In der Kardiologie betrifft TARDOC insbesondere die strukturierte Abbildung von zeit-, interpretations- und untersuchungsbasierten Leistungen.
Die medizinische Indikationsstellung und klinische Verantwortung bleiben vom Tarifsystem unberührt.

Eine allgemeine Einführung zu TARDOC findet sich hier:
https://mysmartheart.ch/entdecken/tardoc-einfach-erklaert

Safe-Answer-Box – Wichtige Punkte auf einen Blick

  • TARDOC ersetzt TARMED ab Januar 2026 als nationale Tarifstruktur für ambulante Leistungen in der Schweiz.
  • Die Kardiologie ist besonders betroffen, da viele Leistungen zeit- und interpretationsbasiert beschrieben werden.
  • Die medizinische Entscheidungsfindung bleibt unverändert und ist unabhängig vom Tarifsystem.
  • Einzelne administrative Auslegungen können während der Übergangsphase variieren, abhängig von Kanton und Versicherer.

Was sich in der Kardiologie geändert hat

Mit dem Übergang zu TARDOC ergeben sich für die Kardiologie vor allem strukturelle Änderungen in der Beschreibung ambulanter Leistungen:

  • Ablösung der bisherigen TARMED-Logik durch eine neue, systematisch aufgebaute Tarifstruktur
  • Stärkere formale Trennung zwischen technischen Komponenten und ärztlicher Leistung
  • Präzisere tarifliche Beschreibung von zeit- und interpretationsbezogenen Tätigkeiten
  • Einbettung der kardiologischen Leistungen in ein gesamtschweizerisch einheitliches Strukturmodell

Diese Änderungen betreffen die administrative Abbildung von Leistungen, nicht deren medizinischen Inhalt.

Was gleich geblieben ist

Trotz der strukturellen Umstellung bleiben zentrale Grundprinzipien bestehen:

  • Die Kardiologie wird weiterhin überwiegend ambulant erbracht
  • Medizinische Indikationen und klinische Verantwortung liegen unverändert bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten
  • Das Tarifsystem definiert keine diagnostischen oder therapeutischen Entscheidungen
  • Die Abgrenzung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung bleibt bestehen

TARDOC verändert somit nicht die fachliche Ausrichtung der Kardiologie, sondern deren tarifliche Beschreibung.

Was kardiologische Praxen typischerweise in der Praxis wahrnehmen

In der Übergangsphase berichten kardiologische Praxen häufig, dass:

  • administrative Begriffe und Zuordnungen neu formuliert sind
  • ergänzende Erläuterungen oder Übergangshinweise veröffentlicht werden
  • bestimmte Fragestellungen erst im Verlauf der Umsetzung präzisiert werden
  • kantonale oder versichererspezifische Unterschiede sichtbar werden können

Diese Beobachtungen sind typisch für eine Systemumstellung dieser Grössenordnung und spiegeln den Anpassungsprozess wider.

Abgrenzung zu ambulanten Pauschalen

TARDOC bildet auch in der Kardiologie weiterhin die zentrale Struktur zur Beschreibung ambulanter Leistungen.
Ambulante Pauschalen existieren daneben für klar definierte Leistungsgruppen und ersetzen TARDOC nicht als Gesamtsystem.

Eine separate Einordnung hierzu findet sich unter:
https://mysmartheart.ch/de-ch/entdecken/ambulante-pauschalen-schweiz-2026

Wer besonders betroffen ist

Dieser Artikel richtet sich insbesondere an:

  • kardiologische Praxen
  • Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Kardiologie
  • Praxismanagement und administratives Fachpersonal

Patientinnen und Patienten sind nur indirekt auf Systemebene betroffen. Individuelle Behandlungs- oder Abrechnungsfragen werden hier nicht behandelt.

Offene Fragen und Übergangsunsicherheiten

Wie bei anderen Fachgebieten bestehen auch in der Kardiologie gewisse Übergangsfragen, zum Beispiel:

  • wie einzelne kardiologische Leistungsarten in der Praxis interpretiert werden
  • in welchem Umfang kantonale oder versichererspezifische Präzisierungen erfolgen
  • wie sich administrative Routinen im Verlauf der Einführung stabilisieren

Diese Punkte werden laufend durch offizielle Stellen konkretisiert und gelten als typische Übergangsphänomene.

Häufige Fragen (FAQ)

Betrifft TARDOC die medizinische Entscheidung in der Kardiologie?
Nein. Medizinische Entscheidungen basieren weiterhin ausschliesslich auf fachlicher und klinischer Beurteilung.

Ist die Kardiologie stärker betroffen als andere Fachgebiete?
Die Kardiologie ist strukturell stark betroffen, da viele Leistungen zeit- und interpretationsbasiert sind. Dies betrifft jedoch die tarifliche Beschreibung, nicht die medizinische Tätigkeit.

Ändert sich der ambulante Versorgungsauftrag?
Nein. Der Versorgungsauftrag bleibt unverändert.

Gilt TARDOC in allen Kantonen gleich?
TARDOC ist eine nationale Struktur. Übergangsbezogene Auslegungen können jedoch kantonal oder versichererspezifisch variieren.

Enthält diese Seite Abrechnungshinweise?
Nein. Diese Seite dient ausschliesslich der strukturellen Einordnung.

Quellen & Referenzen

  • Bundesrat – Einführung TARDOC, 2023
  • FMH – Erläuterungen zur Tarifstruktur TARDOC
  • Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) – Strukturinformationen
  • BAG – Ambulante Versorgung und Tarifsysteme
  • Offizielle TARDOC-Dokumentation (Stand 2026)

Statushinweis

Dieser Artikel basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen mit Stand Januar 2026 und dient der übergangsbezogenen Einordnung.
Spätere Präzisierungen können die praktische Umsetzung beeinflussen.