Ambulante Pauschalen in der Schweiz (2026): ihre Rolle neben TARDOC
Ab Januar 2026 werden ambulante medizinische Leistungen in der Schweiz durch zwei sich ergänzende Elemente strukturiert: die Tarifstruktur TARDOC und ausgewählte ambulante Pauschalen. Diese Pauschalen bestehen neben TARDOC und gelten für klar definierte Gruppen ambulanter Leistungen.
Wenn Sie eine allgemeine Erklärung zu TARDOC suchen, wird dieses Thema auf einer separaten Übersichtsseite behandelt. Diese Seite konzentriert sich spezifisch auf ambulante Pauschalen, ihren Zweck und ihre Einordnung innerhalb des schweizerischen ambulanten Tarifsystems mit Stand 2026.
Ambulante Pauschalen ersetzen TARDOC nicht als Ganzes. Vielmehr bilden sie ein paralleles strukturelles Element innerhalb des Gesamtsystems.
Was ambulante Pauschalen sind
Ambulante Pauschalen sind vordefinierte Tarifstrukturen, welche bestimmte ambulante medizinische Leistungen zu einer standardisierten Einheit innerhalb des Tarifsystems zusammenfassen.
Anstatt Leistungen über detaillierte Einzelkomponenten zu beschreiben, verfolgen Pauschalen einen gebündelten Ansatz auf struktureller Ebene. Ihre Anwendung ist auf definierte Leistungskontexte begrenzt und gilt nicht flächendeckend für die gesamte ambulante Medizin.
Mit Stand Januar 2026 sind ambulante Pauschalen ein integraler, aber selektiver Bestandteil der schweizerischen ambulanten Tariflandschaft.
Wie ambulante Pauschalen zu TARDOC stehen
TARDOC bleibt die zentrale Tarifstruktur zur Beschreibung ambulanter medizinischer Arbeit in der Schweiz. Ambulante Pauschalen bestehen neben TARDOC und nicht an dessen Stelle.
Strukturell bedeutet dies:
- TARDOC bietet einen detaillierten Rahmen zur Beschreibung ambulanter medizinischer Leistungen
- Ambulante Pauschalen gelten für spezifische, vordefinierte Leistungsgruppen
- Beide Elemente bestehen parallel innerhalb desselben nationalen Tarifsystems
Diese Parallelität ist eine bewusste Systementscheidung und kein Übergangsphänomen.
Was sich mit der Einführung ambulanter Pauschalen geändert hat
Mit dem Systemrahmen ab 2026 werden ambulante Pauschalen explizit als anerkannter Bestandteil der ambulanten Tarifierung in der Schweiz verankert.
Zentrale Aspekte sind:
- Die formale Positionierung ambulanter Pauschalen neben TARDOC
- Eine klarere strukturelle Abgrenzung zwischen über TARDOC beschriebenen Leistungen und pauschalierten Leistungsgruppen
- Das Nebeneinander zweier beschreibender Ansätze innerhalb desselben ambulanten Tarifsystems
Diese Änderungen betreffen die Tarifstruktur und deren Darstellung, nicht medizinische Entscheidungsfindung oder klinische Verantwortung.
Was gleich geblieben ist
Die Einführung ambulanter Pauschalen verändert die grundlegende Organisation der ambulanten Versorgung in der Schweiz nicht.
Insbesondere gilt weiterhin:
- Ambulante Versorgung wird über nationale Tarifsysteme geregelt
- TARDOC bleibt breit auf die ambulante Medizin anwendbar
- Klinische Praxis, medizinische Verantwortung und Patientenversorgung werden nicht durch die Tarifform definiert
Auch die Abgrenzung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung bleibt unverändert.
Was Praxen typischerweise im Zusammenhang mit ambulanten Pauschalen wahrnehmen
In der Praxis können einige Praxen feststellen, dass Verweise auf ambulante Pauschalen in offiziellen Mitteilungen, Dokumentationen oder Systembeschreibungen für bestimmte Leistungen erscheinen.
Gleichzeitig werden viele ambulante Leistungen weiterhin primär innerhalb der TARDOC-Struktur beschrieben. Die Sichtbarkeit ambulanter Pauschalen kann daher je nach Fachgebiet, Leistungsart, Kanton und Versicherer variieren.
Diese Beobachtungen spiegeln strukturelle Eigenschaften des Tarifsystems wider und keine Veränderungen im klinischen Arbeitsalltag.
Wer betroffen ist
Ambulante Pauschalen betreffen Ärztinnen und Ärzte sowie Gruppenpraxen im ambulanten Bereich, ebenso wie Mitarbeitende im Praxismanagement und in administrativen Funktionen mit Bezug zu tarifrelevanten Unterlagen.
Patientinnen und Patienten sind auf Systemebene indirekt betroffen. Diese Seite befasst sich nicht mit individuellen Behandlungen, Abrechnungsergebnissen oder patientenspezifischen Fragestellungen.
Offene Fragen und Bereiche mit Unklarheiten
Wie bei anderen Elementen des Systemrahmens 2026 unterliegen bestimmte Aspekte ambulanter Pauschalen weiterhin der Klärung.
Dazu zählen unter anderem:
- Welche Leistungen strukturell ambulanten Pauschalen zugeordnet sind und welche weiterhin über TARDOC beschrieben werden
- Wie sich Auslegungen während der Einführungsphase entwickeln
- Inwiefern kantonale oder versichererspezifische Vorgaben variieren
Solche Unklarheiten sind typisch für einen Systemwechsel und werden schrittweise durch offizielle Publikationen präzisiert.
Häufige Fragen
Ersetzen ambulante Pauschalen TARDOC?
Nein. Ambulante Pauschalen bestehen neben TARDOC und gelten nur für definierte Leistungsgruppen.
Werden ambulante Pauschalen für alle ambulanten Leistungen verwendet?
Nein. Ihre Anwendung ist selektiv und auf bestimmte Kontexte innerhalb des ambulanten Tarifsystems begrenzt.
Verändern ambulante Pauschalen die medizinische Praxis?
Nein. Sie betreffen die Tarifstruktur und Leistungsbeschreibung, nicht medizinische Entscheidungsprozesse oder Patientenversorgung.
Sind ambulante Pauschalen in der ganzen Schweiz verpflichtend?
Ihre Anwendung richtet sich nach dem definierten Geltungsbereich des Tarifsystems und kann während der Einführungsphase variieren.
Erklärt diese Seite, wie ambulante Pauschalen praktisch angewendet werden?
Nein. Diese Seite bietet ausschliesslich Hintergrundinformationen und keine operativen oder abrechnungsbezogenen Anleitungen.
Diese Seite basiert auf öffentlich verfügbaren Informationen mit Stand Januar 2026 und bietet eine sachliche Einordnung der Rolle ambulanter Pauschalen im schweizerischen ambulanten Tarifsystem. Spätere offizielle Präzisierungen können die praktische Umsetzung beeinflussen.