Ambulante Pauschalen und TARDOC in der Kardiologie (Schweiz, 2026): Anwendungsbereiche und strukturelle Grenzen

Ab Januar 2026 werden ambulante kardiologische Leistungen in der Schweiz innerhalb eines kombinierten Tarifsystems beschrieben, das aus TARDOC und ausgewählten ambulanten Pauschalen besteht. Beide Elemente sind Bestandteil desselben nationalen ambulanten Tarifsystems und gelten für unterschiedliche strukturelle Kontexte.

Diese Seite bietet eine kardiologiespezifische strukturelle Einordnung, wie sich ambulante Pauschalen zu TARDOC verhalten, in welchen Bereichen sie zur Anwendung kommen können und wo TARDOC weiterhin die zentrale Beschreibungsstruktur darstellt. Sie enthält keine Abrechnungshinweise und keine operativen Anleitungen.

Systemischer Kontext

Mit Wirkung ab Januar 2026 ersetzt TARDOC den bisherigen Tarif TARMED als zentrale Struktur zur Beschreibung ambulanter medizinischer Leistungen in der Schweiz. Parallel dazu sind ambulante Pauschalen formell als Bestandteil desselben Tarifsystems für klar definierte Leistungsgruppen positioniert.

Eine allgemeine Einführung zu TARDOC findet sich hier:
https://mysmartheart.ch/entdecken/tardoc-einfach-erklaert

Eine allgemeine Einordnung ambulanter Pauschalen findet sich hier:
https://mysmartheart.ch/entdecken/ambulante-pauschalen-in-der-schweiz-2026

Rolle von TARDOC in der Kardiologie

TARDOC bleibt die zentrale Tarifstruktur zur Beschreibung ambulanter kardiologischer Leistungen. Er bildet den Rahmen für zeitbasierte, interpretationsbezogene und untersuchungsbezogene Tätigkeiten, die für die kardiologische Praxis charakteristisch sind.

Die Anwendung ambulanter Pauschalen ersetzt TARDOC in der Kardiologie nicht. Vielmehr definiert TARDOC weiterhin die strukturelle Grundlage für den überwiegenden Teil der ambulanten kardiologischen Leistungen.

Verhältnis ambulanter Pauschalen zur Kardiologie

Ambulante Pauschalen werden selektiv für klar definierte Leistungsgruppen innerhalb des nationalen Tarifsystems angewendet. Für die Kardiologie bedeutet dies, dass bestimmte Leistungen strukturell unter Pauschalen zusammengefasst werden können, während andere weiterhin ausschliesslich über TARDOC beschrieben werden.

Aus systemischer Sicht gilt:

  • TARDOC und ambulante Pauschalen bestehen nebeneinander innerhalb desselben Tarifsystems
  • Beide gelten für unterschiedliche, systemisch definierte Anwendungskontexte
  • Die Abgrenzung zwischen pauschalenbasierten Leistungen und TARDOC-Leistungen ist Teil der Systemarchitektur

Diese duale Struktur ist eine bewusste Gestaltungsentscheidung und kein Übergangsphänomen.

Was sich mit dem Rahmen 2026 geändert hat

Mit dem Tarifsystem ab 2026 sind ambulante Pauschalen ausdrücklich als offizieller Bestandteil der ambulanten Tariflandschaft neben TARDOC verankert.

Für die Kardiologie bedeutet dies insbesondere:

  • eine klarere strukturelle Abgrenzung zwischen TARDOC-basierten Leistungen und pauschalierten Leistungen
  • das gleichzeitige Bestehen zweier Beschreibungsansätze innerhalb desselben Fachgebiets
  • eine stärkere systemische Bedeutung der korrekten strukturellen Zuordnung

Diese Veränderungen betreffen die tarifliche Struktur und Darstellung, nicht die medizinische Entscheidungsfindung oder die fachliche Verantwortung.

Was unverändert geblieben ist

Zentrale Grundprinzipien der ambulanten Kardiologie bleiben unverändert:

  • TARDOC dient weiterhin als zentrale Beschreibungsstruktur
  • Medizinische Entscheidungen und klinische Verantwortung sind unabhängig von der Tarifform
  • Die Abgrenzung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung bleibt bestehen

Die Einführung ambulanter Pauschalen verändert weder den medizinischen Leistungsumfang noch die fachliche Praxis der Kardiologie.

Was kardiologische Praxen typischerweise wahrnehmen

In der Praxis kann beobachtet werden, dass:

  • in offiziellen Mitteilungen oder Systemdokumentationen für bestimmte Leistungen auf ambulante Pauschalen Bezug genommen wird
  • viele kardiologische Leistungen weiterhin primär innerhalb der TARDOC-Struktur beschrieben werden
  • die Sichtbarkeit ambulanter Pauschalen je nach Leistungsart, Dokumentationskontext, Kanton oder Versicherer variiert

Diese Beobachtungen spiegeln strukturelle Eigenschaften des Tarifsystems wider und keine Veränderungen der klinischen Tätigkeit.

Wer betroffen ist

Dieses Thema betrifft insbesondere:

  • Kardiologinnen und Kardiologen im ambulanten Bereich
  • Praxismanagement und administratives Fachpersonal
  • Institutionen und Organisationen, die an der systemischen Umsetzung beteiligt sind

Patientinnen und Patienten sind nur indirekt auf Systemebene betroffen. Individuelle Behandlungs- oder Abrechnungsfragen werden hier nicht behandelt.

Offene Fragen und Bereiche mit Klärungsbedarf

Wie bei anderen Elementen des Rahmens 2026 bestehen auch hier offene Punkte, darunter:

  • welche kardiologischen Leistungen strukturell ambulanten Pauschalen zugeordnet werden
  • wie sich Auslegungen während der Einführungsphase entwickeln
  • in welchem Umfang kantonale oder versichererspezifische Präzisierungen erfolgen

Solche Unklarheiten sind typisch für Systemumstellungen und werden schrittweise durch offizielle Publikationen geklärt.

Häufige Fragen

Ersetzen ambulante Pauschalen TARDOC in der Kardiologie?
Nein. Ambulante Pauschalen bestehen neben TARDOC und gelten nur für klar definierte Leistungsgruppen.

Werden ambulante Pauschalen für alle kardiologischen Leistungen verwendet?
Nein. Ihre Anwendung ist selektiv und auf bestimmte Kontexte innerhalb des ambulanten Tarifsystems begrenzt.

Verändern Pauschalen die klinische Tätigkeit in der Kardiologie?
Nein. Sie betreffen die tarifliche Struktur und Leistungsbeschreibung, nicht die medizinische Entscheidungsfindung oder Patientenversorgung.

Ist die Anwendung ambulanter Pauschalen schweizweit einheitlich?
Umsetzungsdetails können in der Übergangsphase variieren und kantonal oder versichererspezifisch unterschiedlich sein.

Enthält diese Seite Abrechnungshinweise?
Nein. Diese Seite dient ausschliesslich der strukturellen Einordnung.

Statushinweis

Dieser Artikel basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen mit Stand Januar 2026 und bietet eine neutrale strukturelle Einordnung.Spätere offizielle Präzisierungen können die praktische Umsetzung beeinflussen.