Ambulante Abrechnung in der Schweiz ab 2026: wie TARDOC und ambulante Pauschalen zusammenwirken

Ab Januar 2026 sind ambulante medizinische Leistungen in der Schweiz in einem kombinierten Tarifsystem organisiert, das aus TARDOC und ausgewählten ambulanten Pauschalen besteht. Diese beiden Elemente bestehen innerhalb desselben nationalen Systems nebeneinander und gelten für unterschiedliche strukturelle Kontexte der ambulanten Versorgung.

Wenn Sie eine allgemeine Erklärung zu TARDOC suchen, finden Sie diese auf einer separaten Übersichtsseite:
https://www.mysmartheart.ch/tardoc-erklaert-schweiz-2026

Diese Seite konzentriert sich speziell darauf, wie TARDOC und ambulante Pauschalen zusammenwirken und wie ihr Nebeneinander im schweizerischen ambulanten Tarifsystem ab 2026 vorgesehen ist.

TARDOC und ambulante Pauschalen stellen keine alternativen Systeme dar. Vielmehr bilden sie komplementäre Bestandteile eines einheitlichen Tarifsystems.

Wie das kombinierte Tarifsystem aufgebaut ist

Innerhalb des Systems ab 2026 bleibt TARDOC die zentrale Tarifstruktur zur Beschreibung ambulanter ärztlicher Leistungen in der Schweiz. Ambulante Pauschalen werden ergänzend zu TARDOC für klar definierte Leistungsgruppen angewendet.

Auf struktureller Ebene bedeutet dies:

  • TARDOC liefert eine detaillierte Beschreibung ambulanter ärztlicher Tätigkeiten
  • Ambulante Pauschalen fassen bestimmte Leistungen zu vordefinierten Tarifeinheiten zusammen
  • Beide Ansätze werden innerhalb desselben nationalen Tarifsystems angewendet

Diese Struktur ist Ausdruck einer bewussten Systemgestaltung und kein vorübergehendes Nebeneinander.

Eine eigenständige Erklärung zu ambulanten Pauschalen finden Sie hier:
https://www.mysmartheart.ch/ambulante-pauschalen-schweiz-2026

Was sich im Vergleich zum bisherigen System geändert hat

Im bisherigen System auf Basis von TARMED wurden ambulante Leistungen überwiegend über eine einheitliche Tarifstruktur beschrieben. Mit der Einführung von TARDOC und ambulanten Pauschalen kombiniert das System nun ausdrücklich zwei unterschiedliche Beschreibungsansätze.

Zu den wesentlichen Änderungen zählen:

  • Das formale Nebeneinander von TARDOC und ambulanten Pauschalen innerhalb eines Systems
  • Eine klarere strukturelle Abgrenzung zwischen detailliert beschriebenen Leistungen und pauschal zusammengefassten Leistungen
  • Ein expliziter Rahmen für die Anwendung unterschiedlicher Tarifformen in unterschiedlichen Leistungskontexten

Diese Änderungen betreffen die Darstellung von Leistungen im Tarifsystem und implizieren keine Änderungen in der medizinischen Entscheidungsfindung oder der klinischen Verantwortung.

Hintergrundinformationen zum Systemwechsel finden Sie hier:
https://www.mysmartheart.ch/von-tarmed-zu-tardoc-schweiz-2026

Was unverändert geblieben ist

Trotz der Einführung eines kombinierten Tarifsystems bleiben mehrere grundlegende Aspekte unverändert.

Ambulante medizinische Leistungen in der Schweiz werden weiterhin über nationale Tarifstrukturen geregelt. Die klinische Praxis, die ärztliche Verantwortung und die Patientenversorgung werden nicht davon bestimmt, ob eine Leistung über TARDOC oder über eine ambulante Pauschale beschrieben wird.

Auch die Abgrenzung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung bleibt unverändert.

Was Arztpraxen typischerweise in administrativen Abläufen beobachten

In der Praxis können Arztpraxen feststellen, dass bestimmte Leistungen in offiziellen Unterlagen unter ambulanten Pauschalen geführt werden, während andere weiterhin primär über TARDOC beschrieben sind.

Die relative Sichtbarkeit der jeweiligen Elemente kann je nach Fachgebiet, Leistungsart, Kanton und Versicherer variieren. Diese Unterschiede spiegeln die strukturelle Ausgestaltung des Systems wider und nicht Veränderungen in den täglichen klinischen Abläufen.

Solche Unterschiede sind während Systemumstellungen üblich und deuten nicht zwingend auf Inkonsistenzen in der Versorgung hin.

Eine weiterführende Einordnung zur Unsicherheit in der Übergangsphase finden Sie hier:
https://www.mysmartheart.ch/tardoc-unsicherheit-uebergang-2026

Wer betroffen ist

Das kombinierte Tarifsystem aus TARDOC und ambulanten Pauschalen betrifft insbesondere Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung sowie Gruppenpraxen und Mitarbeitende in der Praxisadministration und tarifbezogenen Dokumentation.

Patientinnen und Patienten sind lediglich indirekt auf Systemebene betroffen. Diese Seite behandelt keine individuellen Behandlungen, Abrechnungsergebnisse oder patientenspezifischen Entscheidungen.

Offene Fragen und Bereiche mit Klärungsbedarf

Wie bei anderen Elementen des Tarifsystems ab 2026 bestehen auch beim Zusammenspiel von TARDOC und ambulanten Pauschalen noch offene Fragen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Welche Leistungen strukturell ambulanten Pauschalen zugeordnet sind und welche weiterhin über TARDOC beschrieben werden
  • Wie sich Auslegungen während der Einführungsphase weiterentwickeln
  • In welchem Umfang kantonale oder versichererspezifische Vorgaben variieren

Solche Unklarheiten sind typisch für Systemumstellungen und werden schrittweise durch offizielle Publikationen präzisiert.

Häufig gestellte Fragen

Ersetzen sich TARDOC und ambulante Pauschalen gegenseitig?
Nein. Beide bestehen innerhalb desselben Systems nebeneinander und erfüllen unterschiedliche strukturelle Funktionen.

Werden Leistungen gleichzeitig über beide Systeme beschrieben?
Nein. Einzelne Leistungen sind strukturell entweder TARDOC oder einer ambulanten Pauschale zugeordnet.

Beeinflusst dieses Zusammenspiel medizinische Entscheidungen?
Nein. Das Tarifsystem beschreibt Leistungen administrativ und steuert keine klinischen Entscheidungen.

Werden Arztpraxen beiden Elementen im Alltag begegnen?
Je nach Kontext können in der Praxis sowohl TARDOC als auch ambulante Pauschalen relevant sein.

Erklärt diese Seite die konkrete Abrechnung einzelner Leistungen?
Nein. Diese Seite dient ausschließlich der strukturellen Einordnung und enthält keine Abrechnungsanleitungen.

Diese Seite basiert auf öffentlich verfügbaren Informationen mit Stand Januar 2026 und bietet eine neutrale Erklärung des Zusammenspiels von TARDOC und ambulanten Pauschalen im schweizerischen ambulanten Tarifsystem. Spätere offizielle Präzisierungen können die praktische Umsetzung beeinflussen.